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Virtueller Rettungswagen
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Steuerung
Fahrzeug
betreten / verlassen

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Sondersignalanlage
Blaulicht & Martinhorn gemeinsam verleihen den Fahrzeugen von
Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, etc. Wegerecht, d.h. andere
Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen (§38
StVO).
Zur Absicherung von Einsatzstellen wird das Blaulicht ebenfalls
verwendet.
Übrigens: Die Befreiung von den Regeln der StVO
("Sonderrechte") ist unabhängig von der Verwendung von Blaulicht +
Martinhorn (§35 StVO)! |

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